Seit einer Grundsatzentscheidung des BFH aus 2006 sind Reisevermittler (ebenso wie Reiseveranstalter in Fällen der Reisepreisminderung) in der Lage, Provisionsabgaben an ihre Kunden von umsatzsteuerpflichtigen Vermittlungsentgelten abzusetzen. Die Finanzverwaltung ist dieser Rechtsänderung zugunsten der Reisebüros gefolgt, hat aber in einem BMF-Schreiben vom 8.12.2006 detaillierte Anwendungsvoraussetzungen geschaffen. Danach sollen Verkaufsagenten für von ihnen gewährte Nachlässe keine Entgeltminderung beanspruchen dürfen, soweit der vermittelte Umsatz von der USt befreit ist. Dazu sollen auch die nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfreien Leistungen der Veranstalter im Drittlandsgebiet gehören. Dieser einschränkenden Auffassung der Finanzverwaltung ist nun das FG Düsseldorf entgegengetreten, weil sie weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Stütze finde.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-08 |
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