Der Leistungsempfänger trägt die Feststellungslast für die den Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen. Hierzu wurde kürzlich eine Entscheidung des FG Sachsen mit folgendem Ergebnis bekannt: Erteilt ein Unternehmer an für ihn tätige Vertriebsagenten Provisionsgutschriften mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer, trägt er bei streitigem Vorsteuerabzug das Risiko.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-05 |
Seiten 17 - 18
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