Mit der objektbezogenen Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich der BFH kürzlich in einem Urteil vom 19.2.2019 befasst. In der Entscheidung wurde insbesondere auf den Beginn des Prognosezeitraums abgestellt und es wurden die Unterschiede zwischen einheitlicher und gesonderter Vermietung sowie zwischen gewerblicher und nicht‐gewerblicher Vermietungstätigkeit herausgearbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-10 |
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