Ein langjährig ungeklärtes Problem der Tourismuswirtschaft könnte sich einer positiv zu beurteilenden Klärung zuneigen. Unter dem Vorzeichen dieser – höchst vorsichtigen – Bewertung soll nachfolgend der aktuelle Stand der Rechtsprechung zur Lohnbesteuerung von sog. Drittvorteilen erläutert werden. Dabei handelt es sich um geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Tätigkeit von dritter Seite gewährt werden. Als typisches Beispiel aus der Touristik ist hierfür die Gewährung von verbilligten Reiseleistungen oder Prämien durch Leistungsträger und Reiseveranstalter an Mitarbeiter selbstständiger Reisebüros zu nennen.
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