Die seit 1990 geltende Rabattbesteuerung für geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmern vom Arbeitgeber oder von dritter Seite zugewendet werden, schlägt immer noch Wellen, obwohl die Auseinandersetzungen in der Praxis der touristischen Unternehmen deutlich zurückgegangen sind. Einerseits hat die Praxis Wege gefunden, Risiken für die Arbeitgeber zu vermeiden, andererseits sind Grundsatzfragen der Besteuerung von Rabattvorteilen langfristig bei Finanzgerichten anhängig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-13 |
Seiten 11 - 14
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: