Nachdem am 29.7.2019 der neue Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 (Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) insoweit ohne Veränderungen veröffentlicht wurde, muss davon ausgegangen werden, dass die Ausweitung der Margenbesteuerung auf B2B‐Umsätze ohne Übergangsregelung in Kraft treten wird. Die zahlreichen und gut begründeten Einwendungen der Interessenvertreter waren insofern offenbar fruchtlos. Allein aus Sicht der Finanzverwaltung ist dieses Vorgehen plausibel, zumal gegen Österreich wegen unzureichender Umsetzung des EU‐Rechts bereits ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist. Neben der grundsätzlichen Problematik der Ausweitung der Margensteuer auf den B2B‐Bereich stellt sich für die betroffenen Unternehmen die Frage nach der Rechnungsgestaltung unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Anforderungen, auch weil die entsprechenden EDV‐Systeme alsbald umzustellen sind.
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