Wir sind ein mittelständisches veranstaltendes Reisebüro und erhalten für Gemeinkosten wie z.B. Telefon – also keine Reisevorleistungen – in zunehmendem Umfang elektronische Rechnungen per E-Mail. Für uns stellt sich nun konkret die Frage, ob neben den jeder E-Mail beigefügten „Rechnungsdateien“ auch die Versand-E-Mail selbst archiviert werden muss. Da wir von Mitbewerbern gehört haben, die sicherheitshalber die Mail selbst sowie einen Ausdruck und darüber hinaus eine pdf-Datei derselben aufheben, sind wir unsicher, ob unser bisheriges Procedere – Speicherung lediglich der Rechnungsdateien – ausreichend ist.
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