Das Recht auf Vorsteuerabzug ist, wie allgemein bekannt sein dürfte, an das Vorliegen eines Rechnungsdokuments mit gesondertem Steuerausweis geknüpft. Dieser Beitrag geht auf die aktuell gestellte Frage ein, ob ein Hotelvermittler verpflichtet ist, für seine in Deutschland erbrachten Leistungen überhaupt Rechnungen an die Leistungsträger auszustellen. Welche Folgen hat es, wenn gar kein Abrechnungsdokument angefertigt wird?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-09 |
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