Eine unserer Agenturen hat uns darauf hingewiesen, dass unsere Veranstalterrechnungen seit 1. Juli 2004 einen Hinweis enthalten müssen, in welchem Umfang wir als Reiseveranstalter margensteuerpflichtige bzw. margensteuerfreie Leistungen anbieten. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass unsere Rechnungen zurückgewiesen werden könnten. Ist es richtig, dass bei „Nur-Flug-Buchungen“ entweder der Rechnungszusatz „Diese Leistung ist nach § 25 UStG margensteuerfrei“ oder bei Pauschalreisen „Diese Leistung ist nach § 25 UStG margensteuerpflichtig“ erforderlich ist?
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