In der Praxis fragt man sich nicht selten, inwieweit durch eine Anfechtungserklärung des Reiseveranstalters ein Reisevertrag rückwirkend nichtig werden kann. Sofern der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und dies dazu führt, dass der Reisende die Reise nicht antritt, wird die Reise vereitelt. Für diesen Fall der vereitelten Reise sieht § 651n Abs. 2 BGB vor, dass der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-10 |
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