Im Zusammenhang mit der Vulkanaschewolke hat das BMJ mit der Pressemitteilung vom 21.4.2010 einen Überblick zum Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung, zum Flugausfall bei „Nur-Flug“ sowie zum Flugausfall bei Pauschalreise gegeben und hierzu eine Reihe von Beispielsfällen gebracht (in der Vorausgabe SRTour 5/2010 wurde berichtet). Demnach sollten Reisende anteilig an Vorbereitungskosten des Reiseveranstalters beteiligt werden können – dem ist zu widersprechen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-21 |
Seiten 19 - 20
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