Nachdem in der Vergangenheit die Überarbeitung des „Tour Operator Margin Scheme“ (TOMS) im Sinne einer Harmonisierung und Vereinfachung reiseumsatzsteuerlicher EU-Vorgaben bedauerlicherweise mehrfach gescheitert ist und die Vorschriften der aktuell gültigen Art. 306-310 MwStSystRL folglich identisch sind mit dem seit weit über 40 Jahren unveränderten Wortlaut des damaligen Art. 26 der 6. EG-RL, steht Europa – man kann es kaum weniger dramatisch ausdrücken – in diesem Jahr vermutlich letztmalig vor einer historisch einmaligen Chance, zu beweisen, dass Schlagworte wie fiskalischer Bürokratieabbau, branchenspezifischer Steuerpragmatismus sowie der zwingend gebotene Schutz EU-ansässiger Reiseveranstalter vor nachteiligen Wettbewerbsverzerrungen keine bloßen Phrasen in legislativen und administrativ-vorbereitenden Prozessen Brüssels darstellen. Für die seit über 25 Jahren zu Recht geforderten Modifikationen bei der Margenbesteuerung ist es mittlerweile drei vor zwölf, d.h., die dringend gebotene TOMS-Reform muss jetzt im Rahmen der im Jahr 2026 laufenden Prozesse angestoßen und auch durchgebracht werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.03.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-10 |
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