Mit dem PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) wurde in Deutschland die Vorgabe der DAC7-Richtlinie umgesetzt, welche eine Meldepflicht für bestimmte Betreiber digitaler Plattformen vorsieht. Daraufhin wurden mit BMF-Schreiben vom 6.2.2023 bereits ergänzende Erläuterungen veröffentlicht (vgl. dazu Grambeck, SRTour 04/2023 S. 7 ff.). Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Reise- bzw. Flugvermittlungsportale auch als Plattform i. S. des PStTG anzusehen sind.
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