Reisebüros: Keine Hinweispflicht auf wirtschaftliche Risiken von Anbietern
„Eine aktive Hinweispflicht von Reisebüros auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern besteht nicht.“ Diese vom DRV vertretene Rechtsauffassung ist vom Landgericht Osnabrück kürzlich bestätigt worden. Bereits im erstinstanzlichen Urteil des AG Nordhorn war klargestellt worden, dass die Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität von Reiseunternehmen nicht in den Aufgabenbereich von Reisemittlern fällt. Das LG Osnabrück kommt im Urteil vom ... zu dem Ergebnis, dass „eine Allgemeinkundigkeit bzw. Offenkundigkeit der behaupteten konkret drohenden Insolvenz gerade nicht vorlag.“
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