Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung – Antworten auf wichtige rechtliche Fragen
Zu den klassischen Versicherungsprodukten in der Touristik gehören die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung, auf die Reiseveranstalter und Reisemittler bei Abschluss des Reisevertrags hinweisen und über die sie die Kunden auch sachkundig informieren sollten. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sichert das Risiko ab, dass der Reisende die Reise nicht antritt und mit Stornokosten belastet wird. Die Reiseabbruch-Versicherung gibt Deckungsschutz, wenn die Reise zwar angetreten, aber vorzeitig abgebrochen wird. Über die Versicherung können die zusätzlichen Rückreisekosten und der Wert der nicht genutzten Reiseleistungen ausgeglichen werden.
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