Zu den klassischen Versicherungsprodukten in der Touristik gehören die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung, auf die Reiseveranstalter und Reisemittler bei Abschluss des Reisevertrags hinweisen und über die sie die Kunden auch sachkundig informieren sollten. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sichert das Risiko ab, dass der Reisende die Reise nicht antritt und mit Stornokosten belastet wird. Die Reiseabbruch-Versicherung gibt Deckungsschutz, wenn die Reise zwar angetreten, aber vorzeitig abgebrochen wird. Über die Versicherung können die zusätzlichen Rückreisekosten und der Wert der nicht genutzten Reiseleistungen ausgeglichen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
Seiten 15 - 17
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