In der Politik besteht die Sorge, durch eine Ausnahmeregelung für den Hoteleinkauf bei der Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer als sog. Mietzins weitere Branchen mit entsprechenden Anliegen auf den Plan zu rufen. Allerdings ist die Reisebranche wegen des EU-weit eingeführten Tour Operator Margin Schemes (EU-TOMS) – eine Sonderregelung, die ausschließlich in der Touristik Anwendung findet – durch die Hinzurechnung der sog. Mietzinsen weit mehr belastet als andere Wirtschaftsteilnehmer, wie sich anhand von Vergleichsberechnungen nachfolgend belegen lässt. Aufgrund der sich gegenseitig verstärkenden Wirkung von Gewerbesteuer und Margensteuer entstehen einmalig hohe Gesamtsteuerquoten. Hinzu kommt, dass von der aufwendigen Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die einzelnen Hoteleinkäufe nicht nur wegen sachlicher Unbilligkeit, sondern wegen faktischer Unmöglichkeit Abstand genommen werden sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-11 |
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