Das Insolvenzabsicherungssystem des Pauschalreiserechts ist aktuell im Fokus der Öffentlichkeit. Denn rund 65.000 Reisende haben bei FTI, Europas drittgrößtem Reiseveranstalter, Urlaub gebucht. Nun musste die FTIGruppe Insolvenz anmelden, so für die Marken FTI, 5vorFlug und BigXtra Touristik. Betroffen sind auch die Autovermieter DriveFTI und Cars and Camper. Ab 4.6.2024 hat FTI alle gebuchten Reisen mit Hinweis auf die eigene Unternehmensinsolvenz abgesagt. Für Reisende, die sich schon in ihrem FTI-Urlaub befanden, wird der Urlaub vor Ort vermutlich kurzfristig zu Ende gewesen sein. Denn die Leistungsträger von FTI (wie Hotelier oder Fluggesellschaft) werden keine Leistungsbereitschaft mehr zeigen mit der Begründung, von FTI eben nicht bezahlt worden zu sein. Sowohl für die Rückzahlung der Reisepreise für nicht angetretene Reisen als auch für die Abwicklung der Resturlaube und die ggf. vorzeitige Rückbeförderung von FTI-Gästen aus dem Ausland ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig. Sind nur Einzelleistungen gebucht – etwa Übernachtung oder Mietwagen –, besteht ein solcher Insolvenzabsicherungsschutz nicht. Wie sind die weiteren rechtlichen Zusammenhänge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.