Seit Bestehen des kodifizierten Pauschalreiserechts gehört es zu den größten Praxisproblemen, die am touristischen Markt zu beobachtenden touristischen Tätigkeiten einzusortieren und zu differenzieren nach Pauschalreiseveranstaltung oder Reisevermittlung. Die Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil seit je her für die Pauschalreise strenger Verbraucherschutz gilt, dem sich touristisch tätige Unternehmen dadurch zu entziehen versuchten, dass Reiseveranstalter‐Tätigkeit als Vermittlung dargestellt wurde mit dem Ziel, das Pauschalreiserecht auszuhebeln. Dies hätte zur Folge, dass der Verbraucher sich bei Schlechtleistungen oder Leistungsausfall unmittelbar mit den jeweiligen Leistungserbringern auseinander setzen müsste, etwa der Fluggesellschaft, dem Hotelier, dem Mietwagenunternehmen usw., dies ggf. im jeweiligen Ausland nach dem dort geltenden ausländischen Zivilrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-10 |
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