Die Hauptreisezeit hat begonnen und auch Kinder wollen in den Sommerferien verreisen. Im Einzelfall kann sich dann ergeben, dass die Kinder mit einem Elternteil oder Verwandten oder Freunden der Familie an das gemeinsame Urlaubsziel verreisen wollen und sollen. Somit ergibt sich, dass Kinder und Jugendliche nicht immer zusammen mit beiden Eltern oder den Personensorgeberechtigten verreisen. Wenn sie nur mit einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden der Familie – oder z.B. mit einer Sprachreiseorganisation oder dem heimischen Sportverein – ins Ausland reisen, ist ratsam, daran zu denken, dass in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten der Minderjährigen zumindest empfehlenswert ist, teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-10 |
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