Ein Reisebüro möchte Gruppenreisen nach Griechenland und in die Türkei organisieren und fragt an,
■ wie Ausflüge vor Ort umsatzsteuerlich zu behandeln bzw. ob diese in Deutschland steuerpflichtig sind,
■ ob die Besteuerung des Reiseleitereinsatzes von Deutschland aus dadurch zu vermeiden ist, dass die entsprechenden Mitarbeiter Honorarverträge mit örtlichen Agenturen abschließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
Seiten 7 - 8
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