Der 15.1.2026 kann als der Tag der Klarstellung und Fortentwicklung bisheriger Judikate zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung in die Steuerhistorie eingehen. Nach der bekannten Entscheidung zum Reisevorleistungseinkauf vom 25.7.2019 (Az.: III R 22/16) konkretisiert der III. BFH-Senat in drei Urteilen seine bisherigen Ansichten. Er verwirft die Sichtweise der Finanzverwaltung, kurzzeitige Hotelübernachtungen stünden außerhalb der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, und führt aus, dass Steuerpflichtige Mitwirkungspflichten unterliegen, soweit es um die Aufteilung von relevanten Leistungsbestandteilen geht. Damit könnte sich für die Finanzverwaltung ein totgeglaubtes Prüffeld eröffnen, weshalb die Entscheidungen des BFH grundlegende Bedeutung für Reise- und sonstige Veranstaltungsunternehmen haben.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-08 |
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