Mit der umsatzsteuerlichen Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Restaurations- und Cateringleistungen befassen sich Rechtsprechung und Finanzverwaltung schon seit geraumer Zeit. Auf den „fiskalischen Nachschlag“ zur Einordnung neuerer Erkenntnisse durch die OFD Hannover (Verfügung vom 15.10.2009, Az.: S 7100 - 441 - StO 171) hatten wir bereits in SRTour 12/2009 auf S. 1 hingewiesen. Es gibt allerdings weitere Aspekte zu berücksichtigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-20 |
Seiten 13 - 16
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