Erwartungsgem so mchte man mittlerweile sagen hat das FG Nrnberg eine Doppelbesteuerung von Restaurationsanteilen, die im B2B-Reisegeschft als Nebenleistung zu qualifizieren sind, abgelehnt. Mit dem unlngst im Dezember 2011 zugestellten Urteil vom 22.11.2011 (Az.: 2 K 1131/10) schliet sich dessen zweiter Steuersenat den Ausfhrungen des BFH in seinem wegweisenden Urteil vom 15.1.2009 (Az.: V R 9/06) an, mit welchem seinerzeit das erste Musterverfahren der Verbnde erfolgreich endete. Die Nrnberger Finanzrichter besttigen damit die einheitliche Front gegen den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 4.5.2010 (Az.: IV D 2 - S 7100/08/10011: 009), wonach das vorgenannte BFH-Urteil nicht ber den Einzelfall hinaus angewendet werden soll.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-01-18 |
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