Nachdem der BFH seine Grundsatzentscheidung vom 15.1.2009 (Az.: V R 9/06), wonach Restaurationsleistungen als Nebenleistung zur Übernachtung anzusehen sind, seit Ende 2013 mehrfach bestätigt und der Fiskus in diversen BFH-Verfahren seine Revisionen sogar zurückgenommen hat, stellt sich die Frage, wann in allen anderen offenen Fällen, die nicht auf den Finanzrechtsweg gebracht worden sind, nun endlich die Schlussabrechnung erfolgen wird. Erfreulicherweise kommt allmählich Bewegung in die Sache.
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