Bekanntlich erfolgt mit Wirkung vom 1.10.2013 eine Anpassung der Vorschriften des deutschen UStG u.a. dahingehend, dass Reverse-Charge-Pflichten im Zusammenhang mit der Personenbeförderung im Inland (beispielhaft also die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden ausländischen Busunternehmer auf einen in- oder ausländischen Reiseveranstalter) abgeschafft wird. Diese lobenswerte Verfahrensvereinfachung betrifft allerdings ausschließlich die Passage Land, soweit sie mit motorbetriebenen Kraftfahrzeugen ausgeführt wird (vgl. § 13b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Der Einkauf von deutschen Flussschiff- sowie nationalen Flugbeförderungen bei nicht im Inland ansässigen Unternehmen ist weiterhin zu „reverse-chargen“ (dies war in dem Beitrag in SRTour 7/2013 S. 10 ff. versehentlich anders dargestellt worden, wir bitten die Leser um Korrektur).
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.