Wir sind eine in den Niederlanden ansässige Foundation, die jährlich einmal einen Betriebsausflug organisiert, und eben dieser hat uns im Jahr 2012 nach Deutschland geführt. Die Busbeförderung hatten wir bei einem ortsansässigen niederländischen Busunternehmer eingekauft und von diesem eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis bekommen. Nun meldet sich bei uns das Finanzamt (FA) Kleve mit der Aufforderung, dass sich unsere Foundation für diesen einen Ausflug in Deutschland registrieren lassen und Umsatzsteuer zahlen soll. Aus Sicht des niederländischen Steuerrechts ist unsere Foundation jedenfalls kein Unternehmer, nicht einmal ein Kleinunternehmer. Müssen wir gleichwohl eine Registrierung in Deutschland durchführen und nachträglich noch USt auf unseren Reisepreis bezahlen? Ab welchem Betrag muss man überhaupt steuerlich erfasst werden? Und wie hätten wir erkennen können, dass sich unser Busreisepreis bei einem Betriebsausflug nach Deutschland um 19% verteuert?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-11 |
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