Inzwischen liegt eine nahezu unübersehbare Anzahl von Gerichtsentscheidungen vor zu der Frage, ob und wann ein Reisender gem. § 651h Abs. 3 BGB aus Corona-Gründen berechtigt ist, vom Reisevertrag zurückzutreten, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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