Die aktuellen Corona‐Rechtsstreitigkeiten wegen Pandemie‐veranlasster Rücktritte einzelner Reisender vom Reisevertrag sind davon geprägt, dass von Seiten der Reiseveranstalter regelmäßig die Berechtigung zum kostenlosen Rücktritt nach Maßgabe von § 651h Abs. 3 BGB bestritten wird mit der Begründung, die vom Reisenden angestellte Prognose sei nicht fundiert genug gewesen; es handele sich deshalb um einen unbegründeten Rücktritt, weshalb erhebliche Stornokostenforderungen erhoben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-10 |
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