Die aktuellen Corona‐Rechtsstreitigkeiten wegen Pandemie‐veranlasster Rücktritte einzelner Reisender vom Reisevertrag sind davon geprägt, dass von Seiten der Reiseveranstalter regelmäßig die Berechtigung zum kostenlosen Rücktritt nach Maßgabe von § 651h Abs. 3 BGB bestritten wird mit der Begründung, die vom Reisenden angestellte Prognose sei nicht fundiert genug gewesen; es handele sich deshalb um einen unbegründeten Rücktritt, weshalb erhebliche Stornokostenforderungen erhoben werden.
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