Der neben Minderungsansprüchen geltend gemachte Schadenersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit hat es in der gerichtlichen Umsetzung schwer. Die Instanzgerichte neigen dazu, sich lieber für einen höheren Minderungsanspruch zu entscheiden, dann aber den weitergehenden Schadenersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu versagen. Vereitelt der Reiseveranstalter die Reise jedoch komplett und führt der Reisende statt dessen eine Ersatzreise durch, sind jetzt auch Ersatzansprüche gerichtlich durchsetzbar – streitig ist die Frage, in welchem Umfang.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-09 |
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