Seitdem der BFH die Personenbeförderung als unerlässlichen und prägenden Bestandteil von Reiseleistungen mit Schiffen erkannt hat (zuletzt SRTour 8/2011 S. 10), führt das dazu, dass Restaurations- und Unterhaltungsleistungen an Bord regelmäßig das steuerliche Schicksal der Beförderungsleistung teilen. Nach dem Streckenprinzip sind diese Leistungen insgesamt nicht umsatzsteuerbar, soweit Strecken außerhalb des Gemeinschaftsgebiets befahren werden. Mit einer Entscheidung des FG Nürnberg wird klargestellt, dass diese Grundsätze auch für Tagesausflugsfahrten mit Schiffen auf inländischen Strecken gelten. Wenn diese einschließlich Programm, Verpflegung und Musik zu einem Gesamtpreis angeboten werden, ist der ermäßigte Steuersatz von 7% für die Gesamtleistung maßgeblich (FG Nürnberg v. 27.3.2012, Az.: 2 K 854/10).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-10 |
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