Seitdem der BFH die Personenbeförderung als unerlässlichen und prägenden Bestandteil von Reiseleistungen mit Schiffen erkannt hat (zuletzt SRTour 8/2011 S. 10), führt das dazu, dass Restaurations- und Unterhaltungsleistungen an Bord regelmäßig das steuerliche Schicksal der Beförderungsleistung teilen. Nach dem Streckenprinzip sind diese Leistungen insgesamt nicht umsatzsteuerbar, soweit Strecken außerhalb des Gemeinschaftsgebiets befahren werden. Mit einer Entscheidung des FG Nürnberg wird klargestellt, dass diese Grundsätze auch für Tagesausflugsfahrten mit Schiffen auf inländischen Strecken gelten. Wenn diese einschließlich Programm, Verpflegung und Musik zu einem Gesamtpreis angeboten werden, ist der ermäßigte Steuersatz von 7% für die Gesamtleistung maßgeblich (FG Nürnberg v. 27.3.2012, Az.: 2 K 854/10).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: