Die Corona-Überbrückungshilfen waren für viele Unternehmen der Tourismuswirtschaft überlebenswichtig. Doch was ursprünglich als schnelle und unbürokratische Hilfe gedacht war, hat sich mittlerweile zu einem Bürokratiemonster entwickelt. Während der Pandemie wurden die Hilfen relativ großzügig gewährt – nun werden im Rahmen der Schlussabrechnungen sämtliche Anträge bis ins kleinste Detail geprüft. Was dabei besonders auffällt: Die Prüfpraxis der Bewilligungsstellen hat sich grundlegend geändert, und zwar fast immer zulasten der Unternehmen. Was also müssen Unternehmen der Touristik und deren Steuerberater wissen und beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-14 |
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