Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Stornoprovisionen als Entgelt für Vermittlungsleistungen
Eine vom Reisebüro an den Reiseveranstalter erbrachte Leistung ist auch dann noch als Vermittlungsleistung anzusehen, wenn der Reisende von der Reise vertragsgemäß zurücktritt und das Reisebüro vom Veranstalter nur noch ein vermindertes Entgelt (Stornoprovision) für die von ihm erbrachte Leistung erhält. Der Leistungsort dieser Leistung bestimmt sich daher nach § 3a Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz (UStG, Ort der vermittelten Leistung) und nicht nach § 3a Absatz 1 UStG (Unternehmensort).
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite € 8,24* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.