Die Steuerbefreiungsvorschriften für Leistungen der Weiterbildung
– § 4 Nummer 22a UStG für Vorträge, Kurse etc. von Volkshochschulen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen als Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und
– § 4 Nummer 23 UStG für Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen an Jugendliche
gaben der OFD Rheinland Veranlassung, Umsatzsteuerfragen in Verbindung mit Seminaren, Fachtagungen und Studienreisen zu untersuchen (OFD Rheinland, Verfügung vom 6.2.2006, Az: S 7419 – 1000 – St 4, DB 2006, 362). Einige Aussagen der OFD haben grundsätzliche Bedeutung für die Umsatzbesteuerung von touristischen Leistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 14 - 16
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