Unsere Befürchtung, dass das BMF die unglückliche Verknüpfung des Klageverfahrens DRV gegen die Deutsche Lufthansa zum Anlass einer „Verböserung“ nehmen könnte, hat sich bestätigt. Mit Schreiben vom 1. Juli 2005 und „nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder“ teilt das BMF mit, dass bei Service- Entgelten für grenzüberschreitende Flugbeförderungsleistungen „für den Reisenden“ (und nicht für den Leistungsträger) gehandelt wird. Reisebüros seien daher insoweit nicht als Handelsvertreter anzusehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-08-01 |
Seiten 2 - 3
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