Es fällt leider mehr und mehr auf, dass langfristig geregelte Besteuerungsfragen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft auch nach langer Zeit immer mal wieder aufgegriffen werden, um vorgebliche fiskalische Interessen zu befriedigen. In der Regel gehen solche Aktivitäten der Finanzverwaltung von Betriebsprüfungen aus. Wenn dann Rechtsbehelfsverfahren ihren Gang bis zum BFH oder EuGH nehmen, kann kaum ein Unternehmer sicher sein, dass die Senate der höchsten Gerichte in ihrer derzeitigen Besetzung nicht zu neuen und überraschenden Erkenntnissen gelangen, die zumindest das Vertrauen in die Rechtssicherheit in Frage stellen können. Typisch dafür sind mehrere Entscheidungen höchster Steuergerichte, die geeignet sind, die Umsatzbesteuerung von touristischen Leistungen chaotisch erscheinen zu lassen. Gleiches gilt aber auch für Fragen des Bilanzsteuerrechts. Nachstehend wird über ein beim BFH anhängiges und bereits am 26.4.2018 zur Entscheidung anstehendes Verfahren zur Besteuerung von Provisionsansprüchen in der Steuerbilanz von Reisebüros berichtet, das eigentlich längst geklärte Fragen wieder aufgenommen hat (BFH-Az.: III R 5/16; siehe hierzu auch Jorczyk, Bilanzierung von Provisionen, SRTour 1/2011 S. 16 ff. ).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: