Zum Thema der geldwerten Vorteile aus verbilligten und unentgeltlichen Reiseleistungen ist eine gewisse „Ruhe an der Steuerfront“ zu verzeichnen. Insoweit ist zwar das Verfahren zum Komplex der Sachbezüge aus der Gutschrift von „RIU-Punkten“ noch beim Finanzgericht Münster anhängig (Az.: 2 K 258/08 E). Weitere bei Gerichten anhängige Grundsatzfragen (z.B. zur Frage des Abgabeorts solcher Leistungen) sind aber nicht mehr bekannt geworden. Nun liegt dem FG Münster aber eine neue Streitfrage zur Entscheidung vor (Az.: 7 K 4700/08 E), bei der sich sowohl die steuerberatenden Kollegen als auch unsere Reisebüroleiter die Augen reiben werden. Es geht nämlich um die Frage, ob auch „Vorteilsaussichten“ aus nicht in Anspruch genommenen Incentive-Reisen zur (Einkommen- oder Lohn-) Steuerpflicht beim Angebotsempfänger führen können.
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