Die an die SRT gerichtete Anfrage lautet: „Nach unserer Kenntnis setzen zwar weder das VAT-Package 2010 noch die bisherigen nationalen resp. europarechtlichen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts (vgl. u.a. Abschn. 14.5 Abs. 10-14 UStAE) voraus, dass in einer Sammelrechnung, also einem zusammenfassenden Dokument, in welchem im Namen und für Rechnung unterschiedlicher Leistungsträger wie z.B. Airlines, Hotels, Bahn u.a. fakturiert wird, für jeden dieser Unternehmer eine eigenständige Rechnungsnummer ausgewiesen werden müsste. Aus der Praxis sind uns jedoch Hinweise gegeben worden, wonach eine solche Vorgehensweise zu empfehlen sei. Besteht zu einer Änderung unserer bisherigen Praxis Veranlassung?“
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