Auf die Anfrage eines Restaurantbesitzers hatte dessen Steuerberater folgende Einschätzung der Sachlage abgegeben: Für den Fall, dass ein Trinkgeld nicht bar bezahlt, sondern über eine EC- bzw. Kreditkarte abgerechnet wird, wird der Gesamtbetrag natürlich auf einem Unternehmenskonto gutgeschrieben. Selbst wenn der Unternehmer das Trinkgeld „herausrechnet“, sei die Leistung auf dem Konto des Unternehmers bewirkt worden (gemeint ist: Hat der Unternehmer die Leistung zum üblichen Preis erhöht um das Trinkgeld erbracht). Dementsprechend soll auch das Trinkgeld der Umsatzsteuer unterliegen und der herausgerechnete, also an den Mitarbeiter ausgekehrte Teil der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Kann das sein?
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.