Bei Umsätzen in Verbindung mit Unterkünften ergeben sich besondere steuerliche Fragestellungen. Zunächst ist die zutreffende Einkunftsart – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder gewerbliche Einkünfte – zu ermitteln. Weiterhin ist zu klären, wann Umsätze über Unterkünfte steuerfrei und wann sie ermäßigt oder regulär zu besteuern sind. Im Folgenden sollen zwei Sonderformen im Zusammenhang mit Leistungen der Vermietung von Unterkünften, nämlich das sog. „Social Travelling“ und die Bereitstellung von „Erotikzimmern“, erörtert werden.
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