Die Tourismuswirtschaft produziert immer wieder neue Vertriebsideen und damit Fallgestaltungen, deren umsatzsteuerliche Einordnung kompliziert ausfallen kann. Beispielsweise gilt dies für die Veranstaltung von Sportfahrerlehrgängen im In- und Ausland mit dem nachfolgend zugrunde gelegten Mustersachverhalt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-16 |
Seiten 6 - 9
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