Wenn anlässlich einer Steuerfahndungsaktion Zufallsfunde den Anlass zur Annahme von Steuerstraftaten ergeben, besteht die Gefahr, dass die rechtliche Abklärung in falsche Bahnen gerät. Gelegentlich muss sich die Steuerfahndung belehren lassen, dass zunächst Rechtsfragen zu klären sind, bevor ein Urteil über steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten abgegeben werden kann.
In Verbindung mit Punktgutschriften und Prämien aus Hotelbindungsprogrammen und der Frage, ob und gegebenenfalls wie geldwerte Vorteile aus einer Einkunftsart entstehen können, geht es um schwierige Rechtsfragen, die von der Rechtsprechung und Steuerexperten unterschiedlich beantwortet werden. Allein aus diesem Grund sind sie für steuerstrafrechtliche Ermittlungen ungeeignet. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen der Steuerfahndung gegen Reisebüro-Inhaber und -Mitarbeiter im Raum Dortmund wegen Einkommen- und Lohnsteuer-Verkürzung fassen wir die wichtigsten Punkte stichwortartig zusammen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 5 - 7
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