Viele Unternehmen der Tourismuswirtschaft werden schon mit Rücksicht auf eingeschränkte Haftungsgrundsätze in der Rechtsform der GmbH geführt, wobei der Betriebsinhaber als alleiniger oder beherrschender Gesellschafter und gleichzeitig als Geschäftsführer fungieren kann. Steuerrechtlich ergibt sich hier eine interessante Konkurrenz zwischen der Anwendung des Lohnsteuerrechts für Gehaltsbezüge des Geschäftsführers und des Körperschaftsteuerrechts für Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter. Je nachdem, ob Zuwendungen der Gesellschaft durch das Dienstverhältnis oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, können Steuerbelastungen mit unterschiedlichen Ergebnissen auftreten. Nachstehend werden einige neue Urteile des BFH besprochen, die geeignet sind, diesen Risikobereich mit Anregungen für die Praxis zu verdeutlichen.
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