Einerseits bemühen sich (Reise-)Unternehmen mit dem Ende der Corona-Zeit verstärkt, Mitarbeiter aus dem Home-Office zurück ins Unternehmen zu holen. Andererseits nehmen nicht nur flexible Arbeitszeitmodelle, sondern auch flexible Arbeitsorte an Bedeutung zu. Unternehmen folgen insoweit verschiedenen Ansätzen, um den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden. Hierbei gewinnen u.a. sog. Co-Working Spaces (also Gemeinschaftsbüros, bei denen gleichzeitig verschiedenen Unternehmen bedarfsgerecht (Büro-)Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden) zunehmend an Bedeutung, dies nicht zuletzt auch für sog. Start-ups oder ausländische Unternehmen. Die vielfältigen Angebote der Co-Working-Space-Betreiber können für das betreffende Unternehmen unterschiedliche steuerliche Folgen haben – dies insbesondere, weil bestimmte Kommunen wegen geringerer Gewerbesteuer-Hebesätze an vermeintlicher Attraktivität für die Nutzung derartiger Modelle gewonnen haben und das Land Nordrhein-Westfalen im „Kampf gegen inländische Steueroasen“ dem entgegenzuwirken versucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-12 |
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