Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022, BGBl. I 2022 S. 2294) wurde das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) in grundlegenden Passagen zur Quellensteuerabzugspflicht inländischer Steuerpflichtiger geändert. Der Katalog steuerschädlicher Dienstleistungen wurde konkretisiert. War dies bislang strittig, dürften nunmehr Reiseleistungen explizit dem Dienstleistungsbegriff unterfallen. Nachdem die EU auch ihre sog. Schwarze Liste nicht-kooperativer Steuerhoheitsgebiete erweitert hat, können diese Änderungen auch Auswirkungen jenseits international aufgestellter Touristikkonzerne haben. Die Kulmination zwingt die Touristikbranche zum Überdenken der steuerlichen Compliance-Prozesse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-09 |
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