Das Finanzgericht Köln hatte entschieden, dass Verkaufsaufschläge bei Nettoverträgen mit Reiseveranstaltern der Versicherungsteuer unterliegen, während Schadenselbstbehalts-Zahlungen der Reiseveranstalter die Voraussetzungen für die Annahme von Versicherungsentgelten i.S. von § 1 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 Satz 1 VersStG nicht erfüllen sollen (Urteil vom 1.10.2014, Az.: 2 K 542/11, EFG 2015 S. 603). Mittlerweile liegt das Verfahren mit einem außergewöhnlichen Streitwert von nahezu 37 Mio. € dem BFH zur Entscheidung vor (Az.: II R 1/15). Nachstehend wird die versicherungsteuerrechtliche Problematik in Analogie zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-12 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: