Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform hatte schon im Vorfeld für erhebliche Proteste auch aus der Tourismuswirtschaft gesorgt. So belegt eine Studie des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) aus Oktober 2007, dass die Hotellerie und das Gastgewerbe insbesondere durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Leasingraten in einem Umfang belastet werden, der in der Vielzahl der Fälle auch durch die Steuersatzsenkung nicht kompensiert wird. Nun besteht neuer Streit über die korrekte Anwendung des sog. Hinzurechnungsfreibetrags von 100.000 €.
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