Eine Verwaltungsgemeinschaft, die in Thüringen eine ehemalige Bergwerksanlage als Betrieb gewerblicher Art führt, beanspruchte für sich den ermäßigten Steuersatz sowohl für Museumseintrittsberechtigungen als auch für die Verabreichung von Heilbädern gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7a und 9 UStG. Hingegen wollte die Finanzverwaltung den Regelsteuersatz anwenden – entschieden hat nun kürzlich das FG Thüringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-08 |
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