Für Leistungsempfänger, denen aus einem Leistungseinkauf kein Vorsteuerabzug zusteht – dazu zählen z.B. sämtliche Unternehmen, die mit ihren Reiseprodukten der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterfallen, aber auch Banken und Versicherungen – ist die Beobachtung sich ändernder Umsatzsteuersätze von eminenter Bedeutung, weil die Steuer als Kostenfaktor in der Kalkulation berücksichtigt werden muss. Deshalb ist bei fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeit die Verteuerung des Leistungseinkaufs eine realistische Drohkulisse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-08 |
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