Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 30.10.2012 (Az.: 2 V 240/12) vorläufig allen Personenbeförderungsunternehmen mit Wattwagen die Hoffnung auf eine ermäßigte Besteuerung ihrer Beförderungsleistungen genommen. In klarer hanseatischer Diktion stellt das FG Hamburg fest: „Wattwagenfahrten zwischen dem Festland und der Insel Neuwerk sind nicht mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern, weil sie nicht im Rahmen des begünstigten öffentlichen Personennahverkehrs erfolgen, sondern touristischen Charakter haben.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-13 |
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