Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 30.10.2012 (Az.: 2 V 240/12) vorläufig allen Personenbeförderungsunternehmen mit Wattwagen die Hoffnung auf eine ermäßigte Besteuerung ihrer Beförderungsleistungen genommen. In klarer hanseatischer Diktion stellt das FG Hamburg fest: „Wattwagenfahrten zwischen dem Festland und der Insel Neuwerk sind nicht mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern, weil sie nicht im Rahmen des begünstigten öffentlichen Personennahverkehrs erfolgen, sondern touristischen Charakter haben.“
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