Das Anfang Juni 2020 als Koalitionsbeschluss vorgestellte und mittlerweile in Gesetzesform gegossene Konjunkturpaket zur Bekämpfung der ökonomischen Folgen der Corona‐Pandemie hat hinsichtlich der Anpassungen des Regelumsatzsteuersatzes von 19% auf 16% sowie des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 zunächst für Überraschung, Irritation und reichlich Kritik gesorgt. Belebende Impulse für die bundesrepublikanische Wirtschaft können allenfalls für das regelbesteuerte B2C‐Geschäft erwartet werden. Ob sich die Hoffnung der Politik erfüllt, dass eine kurzfristige Steuersatzsenkung tatsächlich zur Reduktion von Verkaufspreisen für Konsumenten führt, wird sich noch zu bewahrheiten haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.